Ratgeber · Recht und Pflichten

Steht in Ihrem Impressum noch „TMG“?

Ein kleines Kürzel, das viel verrät. Warum der alte Verweis ein Warnsignal ist und was Sie in Impressum und Datenschutzerklärung prüfen sollten.

3 Minuten Lesezeit

Stand 25.10.2026

Worum es geht

Viele Impressen beginnen mit dem Satz „Angaben gemäß § 5 TMG“. TMG steht für das Telemediengesetz, und das gibt es nicht mehr. Seit dem 14. Mai 2024 gilt stattdessen das Digitale-Dienste-Gesetz, kurz DDG. Die Pflicht zum Impressum steht jetzt in § 5 DDG.

An den Pflichtangaben im Impressum hat sich dadurch kaum etwas geändert. Der veraltete Verweis zeigt aber, dass die Rechtstexte seit über zwei Jahren niemand mehr angefasst hat.

Auch die Datenschutzerklärung ist betroffen. Wer Cookies oder ähnliche Techniken einsetzt, verweist dort auf das passende Gesetz. Aus dem früheren TTDSG ist zum selben Datum das TDDDG geworden.

Was passieren kann

Der alte Verweis allein ist meist nicht das eigentliche Problem. Er ist aber ein deutliches Zeichen dafür, dass auch andere Angaben nicht mehr stimmen könnten.

Typische Beispiele sind eine alte Adresse oder Telefonnummer, ein fehlender Registereintrag, fehlende Angaben zur Kammer oder eine Datenschutzerklärung, in der Dienste fehlen, die inzwischen auf der Website eingebunden sind.

Fehlerhafte Rechtstexte können abgemahnt werden, und das kostet schnell mehr als eine Überarbeitung. Außerdem wirkt ein veraltetes Impressum auf Kunden wenig vertrauenswürdig.

Der kurze Selbstcheck

Können Sie alle drei Fragen sicher mit Ja beantworten? Wenn nicht, lohnt sich ein genauer Blick auf Ihre Website.

Steht in Ihrem Impressum noch „TMG“ oder in der Datenschutzerklärung noch „TTDSG“?
Stimmen alle Angaben im Impressum noch mit Ihrem Betrieb überein?
Wissen Sie, wann Ihre Rechtstexte zuletzt überarbeitet wurden?

Was Sie selbst tun können

Öffnen Sie Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung und suchen Sie mit Strg und F nach diesen Kürzeln.

  • TMG, heute gilt stattdessen das DDG
  • TTDSG, heute gilt stattdessen das TDDDG

Prüfen Sie außerdem, ob Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse noch stimmen und ob Angaben wie Registereintrag, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder zuständige Kammer aktuell sind.

Am sichersten sind Rechtstexte aus einem Generator, der sie bei Gesetzesänderungen automatisch aktualisiert. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall hilft ein Anwalt.

So kümmere ich mich darum

Als Agentur-Partner von eRecht24 binde ich Impressum und Datenschutzerklärung so ein, dass sie bei Gesetzesänderungen automatisch aktuell gehalten werden. Das ist in beiden Betreuungspaketen enthalten.

Kommen neue Dienste auf Ihre Website, zum Beispiel eine Karte, ein Video oder ein Buchungssystem, achte ich darauf, dass auch die Datenschutzerklärung angepasst wird.

Eine Rechtsberatung kann und darf ich nicht ersetzen. Ich sorge aber dafür, dass die Technik dahinter stimmt und nichts veraltet.

Häufige Fragen

Reicht es, TMG einfach durch DDG zu ersetzen?

Für diesen einen Verweis ja. Der Hinweis auf das Gesetz ist im Impressum nicht einmal Pflicht und kann auch ganz entfallen. Nutzen Sie die Gelegenheit aber, um die übrigen Angaben gleich mit zu prüfen.

Was gehört in ein Impressum?

Unter anderem Name und Anschrift, eine schnelle Kontaktmöglichkeit per Telefon oder E-Mail und, je nach Betrieb, Registereintrag, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die zuständige Kammer. Was genau für Sie gilt, hängt von Rechtsform und Branche ab.

Ist dieser Ratgeber eine Rechtsberatung?

Nein. Er soll Ihnen helfen, veraltete Angaben zu erkennen. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder nutzen einen geprüften Generator für Rechtstexte.

Möchten Sie wissen, wie es um Ihre Website steht?

Ich prüfe Ihre Website kostenlos und unverbindlich und sage Ihnen ehrlich, was zu tun ist.