Ratgeber · Recht und Pflichten
3 Minuten Lesezeit
Stand 25.10.2026
Viele Impressen beginnen mit dem Satz „Angaben gemäß § 5 TMG“. TMG steht für das Telemediengesetz, und das gibt es nicht mehr. Seit dem 14. Mai 2024 gilt stattdessen das Digitale-Dienste-Gesetz, kurz DDG. Die Pflicht zum Impressum steht jetzt in § 5 DDG.
An den Pflichtangaben im Impressum hat sich dadurch kaum etwas geändert. Der veraltete Verweis zeigt aber, dass die Rechtstexte seit über zwei Jahren niemand mehr angefasst hat.
Auch die Datenschutzerklärung ist betroffen. Wer Cookies oder ähnliche Techniken einsetzt, verweist dort auf das passende Gesetz. Aus dem früheren TTDSG ist zum selben Datum das TDDDG geworden.
Der alte Verweis allein ist meist nicht das eigentliche Problem. Er ist aber ein deutliches Zeichen dafür, dass auch andere Angaben nicht mehr stimmen könnten.
Typische Beispiele sind eine alte Adresse oder Telefonnummer, ein fehlender Registereintrag, fehlende Angaben zur Kammer oder eine Datenschutzerklärung, in der Dienste fehlen, die inzwischen auf der Website eingebunden sind.
Fehlerhafte Rechtstexte können abgemahnt werden, und das kostet schnell mehr als eine Überarbeitung. Außerdem wirkt ein veraltetes Impressum auf Kunden wenig vertrauenswürdig.
Können Sie alle drei Fragen sicher mit Ja beantworten? Wenn nicht, lohnt sich ein genauer Blick auf Ihre Website.
Öffnen Sie Ihr Impressum und Ihre Datenschutzerklärung und suchen Sie mit Strg und F nach diesen Kürzeln.
Prüfen Sie außerdem, ob Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse noch stimmen und ob Angaben wie Registereintrag, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder zuständige Kammer aktuell sind.
Am sichersten sind Rechtstexte aus einem Generator, der sie bei Gesetzesänderungen automatisch aktualisiert. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Fall hilft ein Anwalt.
Als Agentur-Partner von eRecht24 binde ich Impressum und Datenschutzerklärung so ein, dass sie bei Gesetzesänderungen automatisch aktuell gehalten werden. Das ist in beiden Betreuungspaketen enthalten.
Kommen neue Dienste auf Ihre Website, zum Beispiel eine Karte, ein Video oder ein Buchungssystem, achte ich darauf, dass auch die Datenschutzerklärung angepasst wird.
Eine Rechtsberatung kann und darf ich nicht ersetzen. Ich sorge aber dafür, dass die Technik dahinter stimmt und nichts veraltet.
Ich prüfe Ihre Website kostenlos und unverbindlich und sage Ihnen ehrlich, was zu tun ist.